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Allgemeine Reisevermittlungsbedingungen


Sehr geehrter Kunde,

die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler tätigen Vertrages.


1 Vertragsschluss

1.1 Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsvertrages dar.

1.2 Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Hotelier oder EventVeranstalter.


2 Vertragspflichten des Reisevermittlers

2.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise- und/oder Unterbringungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.

2.2 Wir sind berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsvertrages gefährden oder unmöglich machen würde.

2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.


3 Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1 Bitte beachten Sie sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschliesslich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.

3.2 Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den Ihnen vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter enthalten sind.

3.3 Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

3.4 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.

3.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.

3.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht.

3.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

3.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang massgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.


4 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschliesslich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die Ihnen im Rahmen des Buchungsvorgangs detailliert zur Kenntnis gelangen. Sie können bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklären, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschliessen.


5 Aufwendungsersatz

5.1 Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

5.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmasslichen Willen für erforderlich halten.

5.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Ihnen gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein wesentliche geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

5.4 Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.

5.5 Aufwendungen, die uns nach Massgabe vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

5.6 Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.


6 Vergütung des Reisevermittlers

6.1 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch die auf unserer Internetseite veröffentlichte Liste der Serviceentgelte und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.

6.2 Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), können wir pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt erheben. Ziffer 7.1 gilt entsprechend.


7 Reiseunterlagen

7.1 Sie haben die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen von diesem zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

7.2 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sollten Sie einen Versand der Reiseunterlagen per Kuriedienst wünschen, haben Sie alle hieraus entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten sind von Ihnen zu tragen. Sollten Ihnen, ausser in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das zuständige ServiceCenter oder Büro.


8 Reklamationen

8.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Insbesondere sind wir nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen, fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten, haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

8.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die unter der Internetseite http://www.lba.de veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passgier und Gepäckschäden.



9 Haftung des Reisevermittlers

9.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

9.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

9.3 Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

9.4 Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

9.5 Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äussern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschliesslich um eine an uns bzw. den Leistungsträger gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.


11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

10.2 Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.


11 Datenschutz

11.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

11.2 Wir möchten Sie künftig schriftlich, telefonisch und/oder mit elektronischer Post über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Wenn Sie die Übermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten Anschrift.


12 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung.

12.2 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschliesslich Friedberg/Hessen.

12.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden massgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers als vereinbart.

12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.


Reisevermittler:

SL-Reisen


Stand: September 2010